Gasthörer können im Rahmen der verfügbaren Studienplätze zu einzelnen Lehrveranstaltungen im Bereich der Musikwissenschaft und der Musiktheorie sowie am Institut für Musik und Medien auf Antrag zugelassen werden, soweit sie hierfür die erforderliche Eignung und Vorbildung besitzen.
Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Über die Zulassung entscheidet der Leiter der Musikhochschule in Benehmen mit dem betreffenden Fachdozenten. Dem Gasthörer wird ein „Gasthörerausweis“ ausgehändigt, der ihn nur zum Besuch der angegebenen Lehrveranstaltungen berechtigt. Der Gasthörer hat keinen Anspruch auf Einzelunterricht. Gasthörer sind nicht kranken -und unfallversichert, es wird auch keine Fahrpreisermäßigung gewährt. Sie können keine Prüfungen ablegen und erhalten keine Nachweise.